Ratgeber · Technik
Staubsauger Watt: Was die Leistung wirklich aussagt
Seit 2017 dürfen neue Haushaltsstaubsauger in der EU weniger als 900 Watt aufnehmen. Warum das kein Nachteil ist, für welche Geräte die Grenze nicht gilt und worauf es beim Saugen wirklich ankommt.
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Das Wichtigste in Kürze
- Neue Haushaltsstaubsauger müssen in der EU seit 1. September 2017 unter 900 Watt bleiben. Das regelt die Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 666/2013. Von 2014 bis 2017 galt eine Grenze von 1.600 Watt.
- Mehr Watt bedeutet nicht mehr Saugkraft. Die Verordnung verlangt deshalb zusätzlich Mindestwerte für die Staubaufnahme, eine Obergrenze für die Staubemission und höchstens 80 dB.
- Nicht betroffen sind unter anderem Akkusauger, Saugroboter, Industrie- und Zentralstaubsauger sowie Nass- und kombinierte Nass-Trockensauger. Deshalb nennen manche Wasserstaubsauger mehr als 900 Watt.
Was schreibt die EU für Staubsauger vor?
Die Verordnung (EU) Nr. 666/2013 vom 8. Juli 2013 legt Ökodesign-Anforderungen für netzbetriebene Staubsauger fest. Sie traten in zwei Stufen in Kraft:
| Anforderung | ab 1.9.2014 | ab 1.9.2017 |
|---|---|---|
| Nennleistungsaufnahme | unter 1.600 W | unter 900 W |
| Jährlicher Energieverbrauch | unter 62 kWh | unter 43 kWh |
| Staubaufnahme Teppich | mindestens 0,70 | mindestens 0,75 |
| Staubaufnahme Hartboden mit Ritze | mindestens 0,95 | mindestens 0,98 |
| Staubemission | keine Vorgabe | höchstens 1,00 % |
| Schallleistungspegel | keine Vorgabe | höchstens 80 dB(A) |
| Haltbarkeit | keine Vorgabe | Motor mindestens 500 Stunden, Schlauch 40.000 Schwenkungen |
Die Grenzwerte der ersten Stufe galten laut Verordnung nicht für Staubsauger mit Wasserfilter. Die Staubaufnahme ist ein Anteil des im Test ausgelegten Staubs; 0,75 heißt, dass mindestens 75 Prozent aufgenommen werden müssen.
Für welche Geräte gilt die 900-Watt-Grenze nicht?
Artikel 1 der Verordnung nimmt mehrere Gerätearten ausdrücklich aus:
- Nasssauger, also Geräte, die Wasser mit Reiniger aufbringen und wieder absaugen, einschließlich Sprühextraktionsgeräten,
- kombinierte Nass- und Trockensauger, die laut Verordnung mehr als 2,5 Liter Flüssigkeit aufnehmen können,
- akkubetriebene Staubsauger und Saugroboter,
- Industriestaubsauger und Zentralstaubsauger,
- Bohnermaschinen und Staubsauger für den Außenbereich.
Viele Wasserstaubsauger können auch Flüssigkeiten aufsaugen. Ob ein bestimmtes Gerät unter eine Ausnahme fällt, hängt von seiner Auslegung und Einstufung durch den Hersteller ab. In unserem Vergleich nennen die Hersteller diese Leistungen:
| Gerät | Leistung laut Hersteller |
|---|---|
| Vivenso | 650 W |
| Hyla EST | 730 W |
| Rainbow SRX | 1.080 W |
| Delphin T8 | 1.400 W |
| Thomas Aqua+ Pet & Family Parquet Pro | 1.700 W |
| Thomas Aqua+ Multi Clean X10 Parquet | 1.700 W |
| Thomas Aqua+ Anti-Allergy | 1.700 W |
| Kärcher DS 6 | 650 W |
Die Angaben stammen von den Herstellern und sind nicht von uns gemessen. Wie die Geräte sonst abschneiden, zeigt der Wasserstaubsauger-Vergleich.
Warum mehr Watt nicht mehr Saugkraft bedeutet
Watt gibt an, wie viel elektrische Leistung ein Gerät aufnimmt. Wie viel davon beim Saugen ankommt, hängt vom Wirkungsgrad des Motors, von der Luftführung, von der Dichtheit des Geräts und von der Düse ab. Eine gut abgestimmte Bodendüse holt auf Teppich mehr heraus als ein stärkerer Motor mit einer schlechten Düse.
Genau deshalb hat die EU nicht nur die Leistung begrenzt, sondern Mindestwerte für die Staubaufnahme und eine Obergrenze für die Staubemission festgelegt. Ein Gerät mit 850 Watt muss also auf Teppich und Hartboden einen bestimmten Anteil Staub aufnehmen und darf nur wenig davon wieder ausblasen.
Bei Akkusaugern lesen Sie oft Angaben in AW (Air Watt). Das ist ein Maß für die Saugleistung, keine Stromaufnahme, und mit den Watt eines Netzstaubsaugers nicht vergleichbar.
Was ist aus dem Energielabel für Staubsauger geworden?
Von 2014 bis Anfang 2019 trugen Staubsauger ein Energielabel. Das Gericht der Europäischen Union hat die zugehörige Verordnung (EU) Nr. 665/2013 im Verfahren T-544/13 RENV für nichtig erklärt, weil nur mit leerem Staubbehälter gemessen wurde. Laut dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ist das Urteil seit dem 19. Januar 2019 rechtskräftig. Seitdem dürfen Staubsauger nicht mehr mit dem Label angeboten werden.
Auf die Leistungsgrenze hat das Urteil laut LANUV keinen Einfluss: Neue Haushaltsstaubsauger müssen weiter unter 900 Watt bleiben. Für den Kauf heißt das: Ohne Label helfen Testergebnisse unabhängiger Prüfer und die Angaben zu Staubaufnahme und Lautstärke mehr als die Wattzahl.
Häufige Fragen
Wie viel Watt darf ein Staubsauger haben?
Netzbetriebene Haushaltsstaubsauger, die seit dem 1. September 2017 in der EU neu in Verkehr gebracht werden, müssen eine Nennleistungsaufnahme von weniger als 900 Watt haben. So steht es in der Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 666/2013. Von 2014 bis 2017 lag die Grenze bei weniger als 1.600 Watt.
Gibt es noch Staubsauger mit 2.000 Watt?
Neu als normale Haushaltsstaubsauger nicht mehr. Angebote mit 2.000 Watt sind meist ältere Geräte, Restposten oder Gebrauchtgeräte, oder Gerätearten, für die die Verordnung nicht gilt, etwa Nass-Trockensauger oder Industriesauger.
Saugt ein Staubsauger mit mehr Watt besser?
Nicht automatisch. Watt beschreibt, wie viel Strom das Gerät aufnimmt, nicht wie viel Schmutz es aufnimmt. Entscheidend sind Motor, Luftführung, Dichtheit und vor allem die Düse. Deshalb schreibt die Verordnung seit 2017 Mindestwerte für die Staubaufnahme vor, nicht nur eine Obergrenze für die Leistung.
Warum haben Staubsauger kein Energielabel mehr?
Das Gericht der Europäischen Union hat die Verordnung zur Energiekennzeichnung von Staubsaugern (EU) Nr. 665/2013 im Dyson-Verfahren für nichtig erklärt, weil nur mit leerem Behälter getestet wurde. Laut dem Landesamt LANUV NRW ist das Urteil seit dem 19. Januar 2019 rechtskräftig; seitdem dürfen Staubsauger nicht mehr mit dem Label angeboten werden. Die 900-Watt-Grenze gilt weiter.
Was bedeuten die AW-Angaben bei Akkusaugern?
AW steht für Air Watt, eine Angabe zur Saugleistung, nicht zur Stromaufnahme. Sie ist mit den Watt eines Netzstaubsaugers nicht vergleichbar. Akkusauger fallen ohnehin nicht unter die Ökodesign-Verordnung für Staubsauger.
Wer hat das geschrieben?

Melanie Hirschberg
Ist selbst Hausstauballergikerin, lebt mit zwei Hunden und putzt gern, mit einem ausgeprägten Sinn für Ordnung. Hat Vivenso und Hyla im März 2025 selbst nebeneinander getestet und vergleicht alle anderen Geräte nach offenen Kriterien, Bedienungsanleitungen und Datenblättern. Ein Prüflabor betreibt sie nicht.
Quellen
- Verordnung (EU) Nr. 666/2013 der Kommission vom 8. Juli 2013 (Ökodesign-Anforderungen an Staubsauger), konsolidierte Fassung vom 09.01.2017. eur-lex.europa.eu, abgerufen am 31.10.2026.
- LANUV NRW: Pressemitteilung „Staubsauger künftig ohne Energielabel“, 30.01.2019. lanuv.nrw.de, abgerufen am 31.10.2026.